Indikation und Kontraindikation

Bei der Beurteilung, ob eine Insulinpumpe benötigt wird oder nicht, lassen sich die Krankenkassen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beraten. Der MDK urteilt ausschließlich nach medizinischen Punkten. Folgende medizinische Indikationen werden vom MDK sowie den Krankenkassen anerkannt:

  • Trotz intensivierter konventioneller Insulintherapie (ICT) bei mehreren Insulininjektionen täglich kann keine stabile normoglykämische Blutzuckereinstellung erreicht werden (z. B. wegen einer hohen Stoffwechsellabilität oder bei unregelmäßigem Lebensrhythmus, hier insbesondere häufig wechselndem Tag-/ Nachtrhythmus, z. B. bedingt durch Schichtarbeit).
  • Es liegt eine Neigung zu schweren, insbesondere nächtlichen Hypoglykämien vor.
  • Es besteht ein deutlich erhöhter Insulinbedarf in den Morgenstunden (z. B. ausgeprägtes Dawn-Phänomen).
  • Bei Diabetikerinnen vor (mit aktuellem Kinderwunsch) und während einer Schwangerschaft, insbesondere bei schwierig einzustellendem Stoffwechsel (der Pumpeneinsatz kann dann auf die Schwangerschaft begrenzt sein).

Im Einzelfall sieht das Hilfsmittelverzeichnis auch eine Pumpentherapie in anderen Fällen vor, beispielsweise bei Diabetikern mit ausgeprägten Symptomen durch Spätkomplikationen, die eine normoglykämische Blutzuckereinstellung erfordern.

In einigen wenigen Fällen ist der Patient allerdings nicht für eine Insulinpumpe geeignet. Dies ist der Fall, wenn eine der oben genannten Indikationen nicht vorliegt oder eine psychische Störung eine gute Stoffwechselführung unmöglich macht. Der MDK sieht Schizophrenie, Depressionen, Essstörungen oder Suchterkrankungen als Kontraindikation. Bei Vorliegen einer der Krankheiten rät der MDK ggf. von einer Insulinpumpentherapie ab.